Die Dauer, Anzahl und Periodizität der Sprechstunden werden in mündlicher Absprache verbindlich festgelegt. Wird eine Konsultation später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder
verschoben, wird der gesamte Stundensatz berechnet. Zu erbringende Gutachten sowie außerordentliche Sekretariatsarbeiten zugunsten der Klienten werden in Rechnung gestellt. Die Leistungen sind in
der Regel nicht kassenpflichtig und werden entweder bar beglichen oder in Rechnung gestellt. Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene
Informationen unterliegen der Schweigepflicht.